{"id":35,"date":"2020-04-15T11:08:10","date_gmt":"2020-04-15T09:08:10","guid":{"rendered":"https:\/\/lit.erizoman.ch\/?p=35"},"modified":"2020-04-15T11:08:10","modified_gmt":"2020-04-15T09:08:10","slug":"teil-1-dein-recht-auf-zwangsarbeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lit.erizoman.ch\/?p=35","title":{"rendered":"teil 1: dein recht auf zwangsarbeit"},"content":{"rendered":"<p>zwangsarbeit wird in zwei &#8211; auch von der schweiz ratifizierten und somit rechtlich bindenden &#8211; internationalen abkommen verboten. erstens in der europ\u00e4ischen menschenrechtskonvention von 1953, artikel 4, abschnitt 2: &#8222;niemand darf gezwungen werden, zwangs- oder pflichtarbeit zu verrichten.&#8220; allerdings wird in abschnitt 3 a, b und c festgehalten, dass dies nicht gilt f\u00fcr personen, die in haft gehalten werden oder bedingt freigelassen worden sind. ebenso ist der milit\u00e4rdienst und der zivile ersatzdienst im falle der verweigerung aus gewissensgr\u00fcnden von dieser bestimmung ausgenommen, sodann &#8222;jede dienstleistung im falle von notst\u00e4nden und katastrophen &#8230;&#8220;. (nach dem dringlichen bundesbeschluss zum asylrecht wissen wir, dass die regierung, parlament und bundesrat, nicht z\u00f6gert einen notstand auszurufen, wenn es ihr gerade passt.) zweitens wird die zwangs- und pflichtarbeit in den \u00fcbereinkommen 29 und 105 der internationalen arbeitsorganisation (ilo) untersagt. im \u00fcbereinkommen vom juni 1930 heisst es: artikel 1, abschnitt 1, &#8222;jedes mitglied der internationalen arbeitsorganisation, das dieses \u00fcbereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, den gebrauch der zwangs- oder pflichtarbeit in allen ihren formen m\u00f6glichst bald zu beseitigen.&#8220; artikel 2, abschnitt 1, &#8222;als zwangs- oder pflichtarbeit im sinne dieses \u00fcbereinkommens gilt jede art von arbeit oder dienstleistung, die von einer person unter androhung irgendeiner strafe verlangt wird und f\u00fcr die sie sich nicht freiwillig zur verf\u00fcgung gestellt hat.&#8220; dieses \u00fcbereinkommen sieht zwar \u00e4hnlich wie sp\u00e4ter die europ\u00e4ische menschenrechtskonvention ebenfalls ausnahmen von diesen bestimmungen vor. aber artikel 2, absatz 2a besagt &#8222;jede arbeit oder dienstpflicht auf grund der gesetze \u00fcber die milit\u00e4rdienstpflicht, soweit diese arbeit oder dienstleistung rein milit\u00e4rischen zwecken dient, (gilt nicht als zwangsarbeit).&#8220; (das bedeutet also, der zivile ersatzdienst widerspricht entweder diesem \u00fcbereinkommen, da er sonst nirgends erw\u00e4hnt wird, oder er hat &#8222;rein milit\u00e4rischen&#8220; charakter.)<br \/>\ninteressant ist auch artikel 1 des \u00fcbereinkommens vom juni 1957: \u201ejedes mitglied der internationalen arbeitsorganisation, das dieses \u00fcbereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, die zwangs- oder pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner form zu verwenden (weder) a) als mittel politischen zwangs oder politischer erziehung oder als strafe gegen\u00fcber personen, die gewisse politische ansichten haben oder \u00e4ussern oder die ihre ideologische gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche ordnung bekunden; b) als methode der rekrutierung und verwendung von arbeitskr\u00e4ften f\u00fcr zwecke der wirtschaftlichen entwicklung; c) als massnahme der arbeitsdisziplin &#8230;&#8220; im vorspann dieses \u00fcbereinkommens wird ausserdem noch erw\u00e4hnt, dass die ilo-konferenz das \u00fcbereinkommen zur abschaffung der sklaverei von 1926 zur kenntnis genommen hat, das dazu bestimmt sei, \u201edass zweckm\u00e4ssige massnahmen ergriffen werden sollen, um zu verh\u00fcten, dass die pflicht- oder zwangsarbeit der sklaverei \u00e4hnliche zust\u00e4nde herbeif\u00fchrt &#8230;&#8220; (beim milit\u00e4r- und zivildienst handelt es sich klar um staatlich verordnete zwangsarbeit. unabh\u00e4ngig davon, ob der milit\u00e4rische oder zivile charakter des letztern \u00fcberwiegt. unter androhung von freiheitsentzug und dessen folgen wird von m\u00e4nnern eine dienstleistung erzwungen. dass der milit\u00e4rdienst in den internationalen abkommen vom verbot der zwangsarbeit ausgenommen wurde, ist zumindest heute nicht mehr akzeptabel. ein ziel der friedensbewegung und der kriegsdienstgegnerinnen sollte es sein, diese abkommen entsprechend zu korrigieren (dies forderte z.b. ulrich finck, exponent der deutschen kriegsdienstgegnerinnen, am europ\u00e4ischen friedenskongress in osnabr\u00fcck an pfingsten). komplizierter verh\u00e4lt es sich mit den im zug der revision des arbeitslosenversicherungsgesetzes eingef\u00fchrten sogenannten besch\u00e4ftigungsprogrammen. nach einer bestimmten bezugsdauer von arbeitslosen-taggeldern, k\u00f6nnen die versicherten erwerbslosen verpflichtet werden, an einer sogenannten arbeitsmarktlichen massnahme teilzunehmen, um weiter geld von der versicherung zu erhalten (bis zum ende der zweij\u00e4hrigen rahmenfrist). bei diesen massnahmen handelt es sich meistens um auf sechs monate angelegte arbeitsprogramme. die &#8222;beraterInnen&#8220; der regionalen arbeitsvermittlungsstellen (rav) k\u00f6nnen also die erwerbslosen nach einer bestimmten zeit in diese schlecht bezahlten programme zwingen oder auch in einen meist sehr schlecht bezahlten zwischenverdienst (befristeter job). eine solchermassen drangsalierte erwerbslose person kann sich weigern an einem besch\u00e4ftigungsprogramm teilzunehmen, nur erh\u00e4lt sie dann auch kein geld von der arbeitslosenversicherung mehr und auch nicht von anderen stellen, welche die arbeitslosenversicherung f\u00fcr zust\u00e4ndig erkl\u00e4ren. (die arbeitsleistung wird erzwungen durch die gew\u00e4hrung oder verweigerung eines grundlegenden menschenrechts, des rechts auf soziale sicherheit, ein allerdings nur in der allgemeinen erkl\u00e4rung der menschenrechte von 1948 deklariertes recht. gedroht wird in diesem falle nicht mit freiheitsentzug wie beim milit\u00e4rdienst, sondern mit der existenziellen notlage (hunger, obdachlosigkeit usw.), die entsteht oder entstehen kann, wenn die versicherungsleistungen nicht mehr erbracht werden.<br \/>\ndem milit\u00e4r- und zivildienst sowie besch\u00e4ftigungsprogrammen, wird zumindest in der \u00f6ffentlichen diskussion kaum vorgeworfen, es handle sich um zwangsarbeit, obwohl der zwangscharakter den meisten bewusst ist. wer geht schon gerne ins milit\u00e4r und wer \u00e4rgert sich wirklich nicht \u00fcber die geringe entl\u00f6hnung von zivildienst und besch\u00e4ftigungsprogrammen. nur zwangsarbeit kann so gering entl\u00f6hnt werden. der zwang zur arbeit, auch sinnloser und stupider arbeit ist den allermeisten, den lohnabh\u00e4ngigen, allzuvertraut. sie muss gemacht werden um das eigene \u00fcberleben zu sichern. staaten, die die allgemeine wehrpflicht abgeschafft und eine &#8222;freiwillige&#8220; berufsarmee eingerichtet haben, sind die zwangsarbeit nur scheinbar los: auch bei ihnen bleibt eine form von zwang bestehen &#8211; f\u00fcr diejenigen lohnabh\u00e4ngigen, die sich mangels anderer alternativen zum milit\u00e4rdienst verpflichten, um \u00fcberleben zu k\u00f6nnen. in der arbeitslosenversicherung ist die unter aktiver mithilfe der gewerkschaften eingef\u00fchrte schlecht bezahlte zwangsarbeit ein neues ph\u00e4nomen. hier wurde ein recht, das recht auf arbeit falsch ausgelegt und zur pflicht oder eben zum arbeitszwang umgem\u00fcnzt.)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zwangsarbeit wird in zwei &#8211; auch von der schweiz ratifizierten und somit rechtlich bindenden &#8211; internationalen abkommen verboten. erstens in der europ\u00e4ischen menschenrechtskonvention von 1953, artikel 4, abschnitt 2: &#8222;niemand darf gezwungen werden, zwangs- oder pflichtarbeit zu verrichten.&#8220; allerdings wird in abschnitt 3 a, b und c festgehalten, dass dies nicht gilt f\u00fcr personen, die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[],"class_list":["post-35","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-in-fremden-diensten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lit.erizoman.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/35","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lit.erizoman.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/lit.erizoman.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lit.erizoman.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lit.erizoman.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=35"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/lit.erizoman.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/35\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":36,"href":"https:\/\/lit.erizoman.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/35\/revisions\/36"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lit.erizoman.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=35"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/lit.erizoman.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=35"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/lit.erizoman.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=35"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}